Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung einer Fotobox

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen Fotobox-Lemgo (Nico Ungermann, im Folgenden „Vermieter“) und dem Kunden (im Folgenden „Mieter“) über die Vermietung einer Fotobox einschließlich Zubehör.
(2) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsabschluss

(1) Ein Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (E-Mail oder Vertrag) des Vermieters zustande.
(2) Mit Vertragsabschluss erkennt der Mieter die AGB an.

3. Mietgegenstand

(1) Der Vermieter überlässt dem Mieter für die vereinbarte Dauer eine Fotobox einschließlich des im Vertrag beschriebenen Zubehörs (z. B. Requisiten, digitale Dateien).
(2) Der Vermieter gewährleistet, dass die Fotobox bei Übergabe funktionstüchtig ist.

4. Mietdauer

(1) Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag.
(2) Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.

 5. Preise, Zahlungsbedingungen und Stornierung

(1) Es gelten die im Mietvertrag vereinbarten Preise.
(2) Der Mietpreis ist spätestens 2 Tage nach der Veranstaltung zur Zahlung fällig.
(3) Die Übergabe bzw. Bereitstellung der digitalen Dateien erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Vermieter.
(4) Bei Stornierung durch den Mieter gelten folgende Gebühren:

  • bis 30 Tage vor Veranstaltung: kostenfrei

  • bis 14 Tage vor Veranstaltung: 50 % des Mietpreises

  • weniger als 7 Tage vor Veranstaltung: 100 % des Mietpreises
    (5) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6. Lieferung, Aufbau und Abbau

(1) Lieferung, Aufbau und Abbau erfolgen durch den Vermieter oder einen beauftragten Dritten, sofern nicht Selbstabholung vereinbart ist.
(2) Der Mieter stellt einen geeigneten Stellplatz sowie einen Stromanschluss (230V, haushaltsüblich, frei zugänglich) zur Verfügung.

7. Nutzung, Sorgfaltspflicht und Haftung des Mieters

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Fotobox und das Zubehör pfleglich zu behandeln.
(2) Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl der Fotobox oder des Zubehörs während der Mietzeit, soweit diese von ihm oder seinen Gästen verursacht wurden.
(3) Die Nutzung ist ausschließlich für die im Mietvertrag vereinbarte Veranstaltung zulässig. Eine Untervermietung oder gewerbliche Nutzung ist untersagt.
(4) Der Mieter stellt sicher, dass die Fotobox nicht für unzulässige Inhalte genutzt wird (z. B. diskriminierende, beleidigende, pornografische oder gesetzeswidrige Aufnahmen). Für alle erzeugten Inhalte trägt allein der Mieter die Verantwortung.

8. Technische Störungen und Ausfall

(1) Der Vermieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Fotobox zum Zeitpunkt der Übergabe.
(2) Bei technischen Störungen, die der Vermieter zu vertreten hat und die den Betrieb wesentlich beeinträchtigen, erhält der Mieter eine angemessene Minderung des Mietpreises.
(3) Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.

9. Höhere Gewalt

(1) Kann die Fotobox aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Stromausfall, Unwetter, behördliche Anordnungen, Krankheit) nicht geliefert oder betrieben werden, haftet der Vermieter nicht für daraus entstehende Schäden oder Folgekosten.
(2) Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet, sofern keine (Teil-)Leistung erbracht wurde.

10. Datenschutz (DSGVO)

(1) Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Bilder, die mit der Fotobox aufgenommen werden, werden ausschließlich beim Mieter gespeichert. Eine Übermittlung an den Vermieter oder Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Mieter hat dem ausdrücklich zugestimmt.
(3) Sofern der Mieter einen digitalen Transfer der Bilder durch den Vermieter wünscht (z. B. Bereitstellung in einer Online-Galerie), erfolgt dies nur auf Grundlage einer separaten datenschutzrechtlichen Einwilligung.

11. Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

12. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.